Seit Juni verkaufen Läden in Kroatien keine Energy-Drinks mehr an unter 18-Jährige. Jetzt plant das Gesundheitsministerium ein eigenes Gesetz mit Koffeingrenze, Werbeverbot an Schulen und Register.
Geprüft: 28. Oktober 2026, 16:21
Wer mit Jugendlichen nach Kroatien reist, sollte eine Regel kennen, die seit dem Sommer gilt: Seit dem 17. Juni 2026 dürfen Geschäfte keine Energy-Drinks mehr an Personen unter 18 Jahren verkaufen. Am 28. Oktober hat das Gesundheitsministerium in Zagreb nachgelegt und das Verfahren für ein eigenes Gesetz gestartet. Es soll festlegen, was als Energy-Drink gilt, Werbung für Kinder verbieten und ein Pflichtregister einführen (HINA, Glas Istre, Index.hr).
Das Verkaufsverbot steht in der Änderung des Handelsgesetzes, die im Amtsblatt Narodne novine 59/2026 erschienen ist (NN 59/2026). Es gilt im gesamten Einzelhandel, im Supermarkt ebenso wie am Kiosk. Auch an Selbstbedienungskassen muss das Alter geprüft werden. Wer Energy-Drinks oder Alkohol online bestellt, muss seine Volljährigkeit über das staatliche Portal e-Građani nachweisen. Händler und Plattformen hatten 90 Tage Zeit, diese Prüfung einzubauen.
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Was wo gilt
| Wo | Stand 28. Oktober 2026 |
|---|---|
| Supermarkt, Kiosk, Laden | Verkauf an unter 18-Jährige verboten seit 17. Juni 2026 |
| Selbstbedienungskasse | Altersprüfung Pflicht |
| Online-Bestellung | Altersnachweis über e-Građani |
| Café, Bar, Restaurant | Verbot geplant, Gastgewerbegesetz liegt dem Sabor zur zweiten Lesung vor |
| Werbung, Schulen | Verbot im neuen Gesetz geplant, Text noch nicht veröffentlicht |
Was das neue Gesetz bringen soll
Nach dem Entwurf gilt jedes Getränk mit mehr als 150 Milligramm Koffein pro Liter als Energy-Drink, egal aus welcher Quelle das Koffein stammt. Ausgenommen sind Produkte auf Basis von Kaffee, Tee und Kakao. Minderjährige sollen auch keine Produkte kaufen dürfen, die in Zusammensetzung oder Wirkung einem Energy-Drink entsprechen, in welcher Form auch immer sie verkauft werden.
Werbung darf sich künftig nicht an Minderjährige richten, in Schulen und anderen Einrichtungen für Kinder sollen Werbung und Auslage ganz verboten sein. Das kroatische Institut für öffentliche Gesundheit (HZJZ) soll ein Register führen, in das sich jeder eintragen muss, der solche Produkte auf den Markt bringt, und ein vorübergehendes Verbot einzelner Produkte vorschlagen können. Das Ministerium beruft sich auf Erhebungen des HZJZ: Energy-Drinks sind unter Schülern weit verbreitet, manche trinken 750 Milliliter oder mehr auf einmal.
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Was das für Urlauber heißt
- Ausweis mitnehmen: Hält das Personal einen Jugendlichen für jünger als 18 und zeigt er keinen Ausweis, muss der Verkauf abgelehnt werden. Wer 18 oder 19 ist und jünger aussieht, spart sich mit dem Ausweis die Diskussion an der Kasse.
- Strafen treffen die Verkäufer: Firmen zahlen für einen Verkauf an Minderjährige 5.000 bis 39.810 Euro, Einzelunternehmer 5.000 bis 13.270 Euro, verantwortliche Personen 2.000 bis 6.630 Euro. Zusätzlich untersagt der Inspektor dem Geschäft per mündlichem Bescheid den Handel.
- Kaffee und Tee bleiben erlaubt: Eiskaffee oder Eistee in der Dose sollen nach dem Entwurf nicht unter die Definition fallen.
- Anhaltspunkt auf der Dose: Getränke mit mehr als 150 mg Koffein pro Liter tragen in der EU schon heute den Pflichthinweis „Erhöhter Koffeingehalt“ (Verordnung (EU) 1169/2011, Anhang III). Steht er auf der Dose, liegt das Getränk über der geplanten Grenze.
- Im Café erst mit dem nächsten Gesetz: Für Cafés, Bars und Restaurants ist das Verbot im Gastgewerbegesetz vorgesehen, das dem Sabor zur zweiten Lesung vorliegt.
Wie es weitergeht
Der Gesetzestext ist noch nicht veröffentlicht. Laut Ministerium folgt eine öffentliche Konsultation, bis Ende 2026 soll der Entwurf in das Regierungsverfahren gehen, danach entscheidet der Sabor. Wir ergänzen diesen Beitrag, sobald der Entwurf vorliegt und das Gastgewerbegesetz beschlossen ist.
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Dieselbe Änderung des Handelsgesetzes erlaubt Gemeinden, den Verkauf von Alkohol in Geschäften zwischen 21 und 6 Uhr zu verbieten. Welche Ladenzeiten an Sonn- und Feiertagen gelten, steht in unserem Überblick zu Läden in Kroatien an Sonntagen und Feiertagen. Tipps für den Urlaub mit Kindern sammelt unser Familienratgeber für Kroatien.
Häufige Fragen
- Dürfen Jugendliche in Kroatien Energy-Drinks kaufen?
- Nein. Seit 17. Juni 2026 dürfen Geschäfte keine Energy-Drinks an unter 18-Jährige verkaufen, auch nicht an Selbstbedienungskassen. Hält das Personal den Käufer für jünger als 18 und zeigt er keinen Ausweis, muss der Verkauf abgelehnt werden.
- Was gilt in Kroatien als Energy-Drink?
- Nach dem Entwurf, den das Gesundheitsministerium am 28. Oktober 2026 angekündigt hat, jedes Getränk mit mehr als 150 mg Koffein pro Liter, egal aus welcher Quelle. Produkte auf Basis von Kaffee, Tee und Kakao sind ausgenommen.
- Welche Strafen drohen Geschäften in Kroatien?
- Firmen 5.000 bis 39.810 Euro, Einzelunternehmer 5.000 bis 13.270 Euro, verantwortliche Personen 2.000 bis 6.630 Euro. Zusätzlich untersagt der Inspektor dem Geschäft per mündlichem Bescheid den Handel.
Quellen
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