Das europäische Einreise-/Ausreisesystem gilt jetzt an allen internationalen Grenzübergängen in Kroatien. Es betrifft Drittstaatsangehörige, nicht EU-Bürger, und kann die Wartezeit verlängern.
Geprüft: 16 August 2026
Das Einreise-/Ausreisesystem, kurz EES, erfasst Personendaten, Reisedokumentendaten sowie Datum und Uhrzeit jeder Ein- und Ausreise von Drittstaatsangehörigen, dazu mögliche Einreiseverweigerungen. In Kroatien gilt es an allen internationalen Grenzübergängen und an jenen Grenzübergängen, die nach dem Vertrag mit Bosnien und Herzegowina vorübergehend für den internationalen Verkehr bestimmt sind.
Wen es betrifft
Das System gilt nicht für Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten. Kroatische Staatsbürger passieren die Staatsgrenze wie andere EU-Bürger, die in Nachbarländern leben, weiterhin mit Reisepass oder Personalausweis, ohne biometrische Daten nach diesem System abzugeben. Drittstaatsangehörige geben biometrische Daten bei der ersten Einreise nach Kroatien, also in die Europäische Union, ab.
Praktisch heißt das: die Ersterfassung dauert länger als eine Routinekontrolle. Wenn deine Route nach Kroatien durch Bosnien und Herzegowina, Serbien oder Montenegro führt, plane den Übertritt außerhalb der Nachmittagsspitze und prüfe die Wartelage vor der Abfahrt.



